BESTEHENDES ERHALTEN

mit dem richtigen Weitblick

AGBs

1. Allgemeines:
1.1
Warenlieferungen (inklusive Waren mit digitalen Elementen) an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht auch gegenüber Verbrauchern nicht befugt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen mündlich zu treffen.

1.2
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

1.3
Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen inklusive digitaler Leistungen oder sonstige von uns zu bewirkende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.

1.4
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.
2. Auftragsannahme:
2.1
Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch uns, gilt der Auftrag als angenommen. Die Ablehnung eines schriftlichen Auftrages haben wir binnen 14 Tagen nach dessen Einlangen schriftlich zu erklären, andernfalls er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt.

2.2
Bei Postversand ist die Ablehnung rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fristen zur Post gegeben wird.
3. Rücktrittsrecht für Konsumenten nach dem Konsumentenschutzgesetz:
3.1
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen 14 Tagen zurücktreten; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher zu laufen, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift sowie eine Information über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages; bei Kaufverträgen über Waren beginnt der Fristenlauf frühestens mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz der Ware erlangt.

Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Wenn wir die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholen, endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

3.2
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.

3.3
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

3.4
Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie z.B. Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen oder einen Kredit, die wir im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. Im Übrigen gilt Punkt 3.3.

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
der Ausschluss des Rücktrittsrechtes im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder
wir uns zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklären.

3.5
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen.
4. Erfüllung, Gefahrenübergang, Verzug und höhere Gewalt:
4.1
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt; für diesen Fall genehmigt der Kunde die Versendung per Bahn, Post, Straßengüterverkehr oder in jeder sonstigen zweckmäßigen Transportart und trägt die Kosten der Lieferung (Transport, Zwischenlagerung sowie Be- und Abladen).

4.2
Nutzen und Gefahren gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung, wie z.B. „franko“ etc. (gilt für Verbrauchergeschäfte nur bei eigenständigem Abschluss eines Beförderungsvertrages). Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

4.3
Wenn nicht anderes vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist 30 Tage nach Vertragsabschluss. Bei nicht lagernder Ware beträgt diese höchstens 30 Tage ab Einlangen der Ware vom Vorlieferanten bei uns (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

4.4 Höhere Gewalt
4.4.1
Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegt und nicht vorhergesehen werden konnte und entweder die Erfüllung des Vertrages oder die beiderseitig vorausgesetzte Nutzung des Vertragsgegenstands verhindert, wesentlich erschwert oder unwirtschaftlich macht, wie insbesondere Streik, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Terrorismus, Cyberkriminalität, Naturkatastrophen oder Naturereignisse wie z.B. Nieder- oder Hochwasser, Eis, Sturm, Energiemangel, Transport- und Verzollungsverzug, behördliche Verfügungen, sowie alle Maßnahmen, Auswirkungen oder Ereignisse in Zusammenhang mit Seuchen, Epidemien oder Pandemien (insb. COVID-19) oder andere vergleichbare Fälle.

4.4.2
Im Falle des Eintritts höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Leistungsfrist um die Dauer der höheren Gewalt und einer zusätzlichen angemessenen Nachfrist zu verlängern. Weiters sind wir berechtigt, vom Vertrag, unabhängig von der Fristverlängerung, während der Dauer der höheren Gewalt mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

4.4.3
Der Kunde ist seinerseits berechtigt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, falls die Leistung nicht spätestens binnen 4 Wochen ab Ablauf der ursprünglich vereinbarten Leistungsfrist erbracht wurde (gilt nur für Verbrauchergeschäfte).

4.4.4
Der Kunde kann aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsrücktritt sowie der Leistungsfristverlängerung keinerlei Rechte gegen uns geltend machen, insbesondere sind Schadenersatzansprüche aus welchem Rechtstitel auch immer soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines allfälligen Wegfalls der Geschäftsgrundlage und damit zusammenhängender Ansprüche (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

4.4.5
Die zuvor genannten Regelungen gelten auch, wenn bei unserem Hersteller, Zulieferanten, oder Erfüllungsgehilfen ein Fall höherer Gewalt eintritt.

4.5
Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens drei Monate ab Bestellung als abgerufen. Wir werden den Kunden rechtzeitig auf den Fristablauf und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Kann von uns mangels einer entsprechenden Disposition des Kunden nicht erfüllt werden, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein.
Wird die Ware vereinbarungswidrig vom Kunden nicht abgeholt, so sind wir berechtigt, dem Kunden ab Annahmeverzug eine Pönale in der Höhe von 1,5 % des Nettorechnungsbetrages pro begonnener Woche in Rechnung zu stellen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).
Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.

4.6
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

4.7
Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, kann jedoch ein Mitverschulden begründen.
5. Angebote und Kostenvoranschläge:
5.1
Unsere Angebote sind unverbindlich und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.

5.2
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erstellt. Nur schriftliche und entgeltliche Kostenvoranschläge sind verbindlich. Sofern aus verbindlichen Kostenvoranschlägen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

5.3.
Auftragsänderungen und/oder Zusatzaufträge werden gesondert in Rechnung gestellt.

6. Preise:
6.1
Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

6.2
Die Preise gelten ab Lager. Emballagen, besondere Transportverpackungen, Paletten, Versicherungen, die Zustellung etc. werden zusätzlich verrechnet.

6.3
Bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter Emballagen, besonderer Transportverpackungen, Paletten etc. obliegt bis zur tatsächlichen Rückgabe die ordnungsgemäße Verwahrung dieser Gegenstände dem Kunden. Sind diese Gegenstände nicht wiederverwendbar, so sind wir zur entgeltlichen Rücknahme nicht verpflichtet.

6.4
Unternehmer können sich uns gegenüber nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) berufen.
7. Eigentumsvorbehalt:
7.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

7.2
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. In diesem Fall erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Erlös oder die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft, die damit in unser Eigentum abgetreten ist. Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet den Erlös getrennt zu verwahren. Wir sind berechtigt, den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen.

7.3
Bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.
8. Zahlung:
8.1.
Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen bei Fakturenerhalt fällig.

8.2
Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen.

8.3
Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers, mit dem wir Vertragszinsen vereinbart haben, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr zuzüglich zu den Vertragszinsen zu beanspruchen. Sind keine Vertragszinsen vereinbart, so beträgt der Verzugszinssatz 9 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung.

Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.

8.4
Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

8.5
Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde Verbraucher ist und wir zahlungsunfähig geworden sind oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

8.6
Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, wobei unbesicherte Schulden vor besicherten Schulden getilgt werden, beginnend bei der ältesten Schuld.

8.7
Mit Kunden, die mit uns in dauernder Geschäftsverbindung stehen, werden die Lieferungen und Leistungen grundsätzlich auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses erbracht und die gegenseitigen Ansprüche sohin kontokorrentmäßig, jedoch unter Beachtung von Punkt 8.6 verrechnet. Die Saldobekanntgabe erfolgt durch gesonderte Mitteilung.

8.8
Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrentsollzinssatz von 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zur Anwendung. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

8.9
Ausdrücklich wird festgehalten, dass ein Saldenanerkenntnis sowohl schriftlich oder mündlich als auch stillschweigend dadurch erfolgen kann, dass der Kunde gegen den von uns bekannt gegebenen Saldo innerhalb angemessener Frist, längstens aber innerhalb von 4 Wochen keinen Einwand erhebt. Darauf wird in der Saldenmitteilung hingewiesen.

8.10
Wir behalten uns ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in das bestehende Kontokorrentverhältnis einzustellen.
9. Gewährleistung und Verjährungsfristen (Nachfolgendes gilt nicht für Verbrauchergeschäfte):
9.1
Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsauflösung oder Preisminderung.

9.2
Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde aufgetretene Mängel binnen angemessener Frist, längstens innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe, bei verdeckten Sachmängeln und bei Rechtsmängel längstens innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis der Mängel, schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel angezeigt hat. Punkt 4.6 bleibt unberührt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 2 Jahre ab Übergabe.
Die an die Gewährleistungsfrist anschließende Verjährungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen beträgt drei Wochen.

Die Verjährungsfrist für Rechtsmängel beträgt 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 2 Jahre, nach dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel dem Übernehmer bekannt wird, längstens jedoch 10 Jahre ab Vertragsabschluss.

9.3
Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist vom Kunden nachzuweisen.

9.4.
Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 Verbraucher-Gewährleistungsgesetz wird ausgeschlossen.

9.5.
Wir sind berechtigt, dem Kunden die Kosten der Verbesserung oder des Austausches, wie ua. etwaige Einbau- und Ausbaukosten, Montagekosten, Installationskosten, Transport- und Wegekosten zum vereinbarten Ort der Mängelbehebung, in Rechnung zu stellen.

9.6.
Öffentliche Äußerungen des Herstellers, des Importeurs oder sonstiger Dritter über besondere Eigenschaften der Ware, insbesondere in der Werbung, werden – mangels ausdrücklicher Bezugnahme – nicht Vertragsinhalt.
10. Rücktritt vom Vertrag:
10.1
Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind, steht einem Unternehmer das Recht des Rücktritts vom Vertrag bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit nicht zu; ein Verbraucher hat in diesem Fall das Recht nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von vier Wochen zurückzutreten.

10.2
Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

10.3
Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, in sein Vermögen Exekution geführt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse derart verschlechtern, dass die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

10.4
Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der Nettofakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert – ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert – berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückverrechnung ursprünglich gewährter Mengenrabatte.
11. Haftung:
11.1
Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Bei Unternehmergeschäften ist unsere Haftung auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen.

11.2
Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.

11.3
Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.

11.4
Sofern nicht anderes vereinbart, ist die Beladung nicht von unserer vertraglichen Leistungspflicht umfasst. Für Ladegutsicherung und Ladungssicherheit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
12. Adresse:
Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekannt zu geben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind.
13. Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, die von uns übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten umgehend nach Wegfall eines die Verarbeitung rechtfertigenden Grundes zu löschen (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

Hinsichtlich unserer datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
Auf Verlangen des Kunden wird ihm eine Kopie dieser Datenschutzerklärung kostenlos zur Verfügung gestellt.
14. Gerichtsstand und Rechtswahl:
Zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

Vereinbart ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen.

 

Inhaltsverzeichnis
1) ALLGEMEINES 4
2) VERTRAGSABSCHLUSS IM WEB-SHOP/FERNABSATZ 4
3) VERTRAGSABSCHLUSS AUßERHALB DES FERNABSATZES/KOSTENVORANSCHLÄGE/ALLGEMEINES ZUM VERTRAGSABSCHLUSS 5
4) RÜCKTRITTSRECHT 6
5) PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 7
6) REPARATUREN 8
7) LIEFER- UND VERSANDBEDINGUNGEN 9
8) EIGENTUMSVORBEHALT 9
9) GEWÄHRLEISTUNG 10
10) HAFTUNG 10
11) SCHADLOSHALTUNG BEI VERLETZUNG VON DRITTRECHTEN 11
12) MITWIRKUNGSPFLICHT 11
13) ANWENDBARES RECHT/GERICHTSSTAND 12

1) Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und uns [Firmenamen einsetzen] (nachfolgend „Lieferant“) hinsichtlich unserer Waren und/oder

Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.
2) Vertragsabschluss im Web-Shop/Fernabsatz

2.1 Die im Online-Shop des Lieferanten enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in unserem Online-Shop integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch postalisch, per E-Mail, per Fax, telefonisch gegenüber dem Lieferanten abgeben.

2.3 Der Lieferant kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

• indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
• indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
• indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Lieferant das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „PayPal“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an seinen Zahlungsdienstleister. Für diesen Fall erklärt der Lieferant abweichend von Ziffer 2.3 schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst. [Gegebenenfalls streichen]

2.5 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lieferanten wird der Vertragstext vom Lieferant gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Lieferanten archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Lieferanten angelegt hat.

2.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Lieferanten kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Bedienerfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Bedienerfunktionen korrigiert werden.

2.8 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lieferant versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lieferant oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Vertragsabschluss außerhalb des Fernabsatzes/Kostenvoranschläge/Allgemeines zum Vertragsabschluss

3.1 Mündliche Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.

3.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt.

3.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.

3.4 Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind alle unsere schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme
in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge sind wir 30 Tage [auch andere Frist möglich wie z.B. 14 Tage oder 2 Monate] ab Abgabedatum gebunden.

3.5 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

3.6 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.
4) Rücktrittsrecht

4.1 Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn

1. der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,

2. für den der Verbraucher unter den in Z. 2 genannten Umständen ein Angebot gemacht hat,

3. der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers oder dessen Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder

4. der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von dessen Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass der Unternehmer für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder werben lässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt

5. der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden;

6. der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter Z. 1. – 5. fällt.

Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu,

a. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

b. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

c. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt

d. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gem. Z. 1. – 5. über

a. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,

b. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (Z. 1.- 4.) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet.

4.2 Weitere Ausnahmen und nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus unseren Rücktrittsbelehrungen.
5) Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

5.2 Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen. Zu sonstigen allfälligen Kosten im Zusammenhang mit einer Montage sie Punkt 12 Mitwirkungspflicht [Gegebenenfalls streichen]

5.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

5.4 Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatz verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die in unserem Online-Shop angegeben werden.

5.5 Ist Vorauskasse bei Kauf über den Online-Shop vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. [Gegebenenfalls adaptieren]

5.6 Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full. [Gegebenenfalls streichen]

5.7 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Lieferant behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Lieferant den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.

5.8 Bei Vertragsabschlüssen, die nicht über den Online-Shop abgeschlossen wurden, sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – 30 % der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 % der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.

5.9 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.

5.10 Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.

Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Lieferant selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Lieferant den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
6) Reparaturen

6.1 Der Lieferant hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies dem Lieferanten aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat der Lieferant dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen. [Gegebenenfalls streichen]
7) Liefer- und Versandbedingungen

7.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Lieferanten angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.

7.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Lieferant zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Lieferant ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

7.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Lieferant dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

7.4 Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Lieferant am Sitz des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
8) Eigentumsvorbehalt

8.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

8.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

8.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Lieferant ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Lieferant wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferant gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
9) Gewährleistung

Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt:

9.1 Für Unternehmer

a. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche;

b. hat der Lieferant die Wahl der Art der Behebung;

c. beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

9.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Lieferant hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.

9.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten, Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren, Außenanstriche (z.B. Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen. [Gegebenenfalls streichen]

9.4 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach Ö-Norm zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an unser Unternehmen ist. Diese Aufgabe ist in jedem Fall vom Auftraggeber/Kunden zu veranlassen. Während der Heizperiode ist auf ausreichende Luftfeuchtigkeit zu achten, da ansonsten überhöhte Fugen- und Schadensbildung droht. Mangelnde Wartung oder Erhaltung durch den Kunden führt zum Wegfall der Gewährleistungsansprüche. [Gegebenenfalls adaptieren]
10) Haftung

Der Lieferant haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.1. Der Lieferant haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2. Verletzt der Lieferant fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

10.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.

10.4. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat der Lieferant den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
11) Schadloshaltung bei Verletzung von Drittrechten

11.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass die dem Lieferanten von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Lieferant von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Lieferant diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferant im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
12) Mitwirkungspflicht

12.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.

12.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

12.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern. [Gegebenenfalls streichen]

12.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferanten oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt. [Gegebenenfalls streichen]

12.5 Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass der Lieferant umgehend mit der Montage beginnen kann, ist er berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten beim Kunden einzufordern. [Gegebenenfalls streichen]

12.6 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig. [Gegebenenfalls streichen]

12.7 Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. [Gegebenenfalls streichen]

12.8 Der Kunde ist – allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten – verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen.

Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.
13) Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Lieferanten vereinbart. Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen den Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in der EU, aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt; Der Unternehmer kann diesfalls vom Kunden nur an seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.

Grundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der AFP Dienstleistung GmbH abgeschlossenen Verträge, im Rahmen der Ausübung des Gewerbes der Denkmal, Fassaden- und Gebäudereinigung.
Alle Vereinbarungen, die von den hier angeführten AGB abweichen, sind schriftlich festzulegen.
Die AGB gelten auch dann fort, wenn sich einzelne Bestimmungen als unwirksam erweisen.
Diese AGB sind ein integrierter Bestandteil des Vertrages.
Vertragsbedingungen der Kunden gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

Geltung der AGB
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

Leistungs- und Qualitätsfeststellung, Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Kostenvoranschläge sind unverbindlich, aber nicht generell kostenlos. Eine pauschale Aufwandsentschädigung, welche bei Auftragserteilung wieder gutgeschrieben wird, kann gesondert vereinbart werden. Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor Abschluss eines Vertrages sind wir nicht verpflichtet uns die örtlichen Gegebenheiten im Detail anzusehen, sondern dürfen für Zwecke unserer Angebote übliche Verhältnisse und üblichen Aufwand voraussetzen. Für Art und Umfang der Leistungen ist allein der Inhalt des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages sowie unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Bei Annahme des Vertrages wird die Kreditwürdigkeit unserer Kunden vorausgesetzt. Tritt danach beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfahren wir von einer bereits vor Annahme des Vertrages eingetretenen Vermögensverschlechterung nachträglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen. Der angebotene Preis basiert auf dem derzeit gültigen Lohn- und Preisgefüge und wird auf Beschluss der unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten dementsprechend angepasst.

Preise/Fälligkeit
Die angebotenen Preise basieren jeweils auf dem aktuellen Lohn- und Preisgefüge des Monates, in dem das Angebot gelegt wird. In den Angebotspreisen sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders angeführt ist, sämtliche Lohnkosten, sowie die üblichen und vorhersehbaren Kosten für Reinigungschemie, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen enthalten. Dies gilt nicht für Regieleistungen. Für Leistungen, die außerhalb der Normalarbeitszeit liegen, werden Zuschläge von 50% bzw. 100% (an Sonn- und Feiertagen und während der Nacht – 20.00 Uhr bis Folgetag 6.00 Uhr Früh) verrechnet. Sind die gesetzlichen Zuschläge für Überstunden der eingesetzten Arbeitskräfte jedoch höher, werden diese Zuschläge verrechnet. Bei Beauftragung zum Abtransport und Entsorgung von Abfällen aller Art werden auf Grund der sich ständig verändernden Kostenstruktur und der Art der Abfälle die Kosten immer gesondert in Rechnung gestellt. Soweit nicht anders angegeben, sind Zahlungen längstens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist die AFP Dienstleistung GmbH berechtigt, Verzugszinsen im Ausmaß von 11% per anno und pauschalierte Mahnspesen von 15 Euro sowie die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu verrechnen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn diese werden von uns ausdrücklich anerkannt. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich 20% MwSt.

Übernahmeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter, welche beim Auftragnehmer tätig sind, weder während deren Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 6 Monate nach deren Ausscheiden aus unserem Unternehmen abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der Auftraggeber verpflichtet, unserem Unternehmen eine Konventionalstrafe in Höhe von 2.500 Euro zu bezahlen. Weiterreichende Ansprüche und Forderungen unseres Unternehmens im Zusammenhang mit der Abwerbung und/oder Beschäftigung bleiben hiervon unberührt und können zusätzlich eingeklagt werden.

Rücktritt und Kündigung
Längerfristige Verträge werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können zu jedem Monatsletzten mit dreimonatiger Kündigungsfrist, mittels eingeschriebenen Brief, beendet werden.

Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die bei den Arbeiten entstehen und die sein Personal schuldhaft verursacht. Für Schäden, die innerhalb von 3 Tagen vom Auftraggeber nicht schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach mit jenen Beträgen begrenzt, mit welchen die Haftpflichtversicherung im Schadensfall Deckung leistet. Die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden besteht nur für den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche, besteht nicht. Die dem Personal des Auftragnehmers übergebenen Schlüssel können bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels – bis maximal 5.000 Euro – ersetzt werden.

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechtes. Als Gerichtsstand gilt Wien.

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